Lehrordination

Lehrordination

Als Lehrpraxisinhaber ist es mir ein besonderes Anliegen junge Kollegen/Innen in der Allgemeinmedizin auszubilden.

Beginnend währendem Studium im Rahmen einer Famulatur, nach dem Studium während dem KPJ (Klinisch Praktischem Jahr) bis zum Lehrpraxisjahr nach der Spitalsausbildung bieten mein Team und ich regelmäßige Praktikumsplätze an.

Lehrordination oder Lehrpraxis

Bei der Lehrordination handelt es sich um eine Akkreditierung der medizinischen Universitäten Österreichs.

 

Hier müssen strenge qualitative als auch bauliche Voraussetzungen erfüllt sind.

In einer Lehrordinationen werden Medizinstudenten (Famulatur oder KPJ) ausgebildet.

 

Bei der Lehrpraxis handelt es sich um eine Akkreditierung der Ärztekammer Österreichs.

 

Neben den oben genannten Kriterien müssen zusätzlich vom Ordinationsinhaber spezifische Fortbildung absolviert und fachliche Voraussetzungen erfüllt sind.

 

In einer Lehrpraxis absolvieren fertige Ärzte nach dem Spitalsturnus ihre allgemeinmedizinische Ausbildung.

Wie lange dauert das Praktikum

Im Rahmen einer Famulatur kannst du die Zeitdauer frei wählen. Üblicherweise bleiben die StudentenInnen 2- 4 Wochen in der Ordination.

Im Rahmen des KPJ hängt es von deiner Universität ab wielange der Praktikumsslot sein muss (1x 4 Wochen, 2x4 Wochen oder 8 Wochen).

Im Rahmen der Lehrpraxis bist du zwischen 6-12 Monaten bei uns.

Gehalt, Versicherung und was es sonst noch zu wissen gibt

Famulatur: Kaffe, Kuchen und Jause gibt es kostenlos für dich.

KPJ: Laut Stand 09/2024 bekommst du 900€ brutto für 4 Wochen.

Lehrpraxis: Dein monatliches Gehalt beträgt ca 70% deines Spitalsgehalt.

Unabhängig des Ausbildungsstatus bis du über die Ordination Haft- und Rechtschutz versichert.

Famulatur: Hier bist du bei deinen Eltern oder über die Universität unfallversichert.

KPJ: Hier bist du über die Ordination angestellt und somit auch voll versichert.


Lehrpraxis: Hier bist du über die Ordination angestellt und somit auch voll versichert.

Bitte nehme zu deinem Praktikum eine weiße Hose und ein Polloshirt (Farbe egal) mit.

OP Kleidung gibt's in der Ordination.

Bitte nehmen Sie diesen zu jeder Impfung mit. Alle Impfungen die in der Ordination durchgeführt werden, speichern wir zusätzlich (verpflichtend von den Krankenkassen) auf ihren E- Impfpass (elektronischer Impfpass)

Impfungen im Rahmen der Mutter Kind Pass Untersuchungen sind kostenlos. Wir benötigen dafür die Impfabschnitte des Mutter Kind Passes. Alles weitere erledigen wir.
Impfungen im Rahmen der Schulimpfungen sind kostenlos.

Je nach Impfstoff können bestimmte Impfungen miteinander kombiniert werden. zb Grippe und COVID Impfung.

Was sind meine Aufgaben ?

Die elektronische Bestellung und Speicherung auf die eCard ist nur dann möglich, wenn zumindest einmal pro Quartal die eCard in der Ordination gesteckt wird.

Sehr geehrte Patienten:innen aller Kassen !
Aufgrund der ökonomischen Verordnungspflicht muss ich das kostengünstigste wirkstoffgleiche Präparat verordnen. Medikamente, welche sich in der roten Box („Individualhaftungsliste) befinden werden von den Krankenkassen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht erstattet.
Seit Ende der Pandemieregelung (mit 30.06.2023) muss bei einigen Medikamenten die Erstverordnung wieder durch einen Facharzt vorgenommen werden.


Sehr geehrte Patienten:innen der Krankenkassen SVS und BVAEB !
Seit Ende der Pandemieregelung (mit 30.06.2023) sind Produkte der Gelben Box 1 wieder chefärztlich zu bewilligen. Ebenso ist vor Überschreitung der max. Packungsanzahl eine Bewilligung einzuholen. Im Rahmen meines Kassenvertrages muss ich mich daran halten. Bitte um Verständnis !


Sehr geehrte Patienten:innen der Krankenfürsorgekassen (KFG, KFL, LKUF, MKUF) !
Arzneien und sonstige Mittel, die zum Zeitpunkt der Verschreibung nicht im Erstattungskodex (§ 31 Abs. 3 Z 12 ASVG) enthalten sind („No-Box-Präparate“) sind als PRIVAT Rezepte auszustellen. Die zugehörige Rechnung der Apotheke können Sie bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.

Wie kann ich mich bewerben ?

Bei medizinischen unaufschieblichen Anliegen wenden Sie sich bitte an die Gesundheitshotlinie 1450. Hier werden sie von geschultem Gesundheitspersonal (Krankenschwester bzw. Telefonarzt) beraten und Erhalten Informationen was zu tun ist.

Sie erhalten eine schnelle medizinische Ersteinschätzung Ihrer Situation und sparen so unnötige Wartezeit (z. B. Im Krankenhaus). Handelt es sich um einen Notfall, hilft Ihnen 1450 ebenfalls sofort weiter und setzt die Rettungskette in Gang.

„Wenn mitten in der Nacht der Zahn pocht oder am Sonntag der Bauch krampft, ist guter Rat teuer. Rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der telefonischen Gesundheitsnummer "1450" helfend zur Stelle. Sie beraten, klären ab und weisen Anruferinnen und Anrufern den Weg durch unser Gesundheitssystem.“

Aufgrund des großen Mangels an Kassenärzten wir es immer schwieriger Kollegen:innen zu finden die Vertretungspatienten übernehmen.

 

Wir arbeiten sehr gut mit Dr.in. Sardest, Dr.in. Gruber und Dr. Arzt/Voglsam in Eferding zusammen.

 

Nach dem Turnus- Ich bin mir noch nicht sicher

Jeder Todesfall ist eine besondere Herausforderung für die Hinterbliebenen und erfordert Maßnahmen die in einer bestimmten Reihenfolge und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu treffen sind.


Mit uns sind Sie nicht allein.


Nur ein Arzt kann den Tod feststellen und die dementsprechenden Dokumente dafür ausstellen. Wurde der Tod festgestellt nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Bestatter auf.


In Alkoven befindet sich die Bestattung Neumayr erreichbar unter 07274 / 62 29

Dr. Lorenz Linzner 07274 64 24 – Erreichbar während den Ordinationszeiten